Pflegeversicherung - Änderung zum 1.7.2025
Ab Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege – das Entlastungsbudget.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher können dann bis zu 3.539 Euro pro Jahr flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einsetzen. Das Entlastungsbudget kann frei zwischen den beiden Leistungen aufgeteilt werden. Außerdem erhöht sich die mögliche Dauer der Ersatzpflege von bisher 42 Tagen auf bis zu 56 Tage im Jahr.
Das Diakonische Werk Steglitz und Teltow-Zehlendorf arbeitet gemeinnützig. Mit unserer Arbeit wollen wir unsere Ziele im Einklang der diakonischen Werte umsetzen. Dabei können Sie uns mit Spenden unterstützen.
Diakonisches Werk Steglitz und Teltow-Zehlendorf e.V.
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