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Pflegeversicherung - Änderung zum 1.7.2025

Pflegeversicherung - Änderung zum 1.7.2025

Ab Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege – das Entlastungsbudget.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher können dann bis zu 3.539 Euro pro Jahr flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einsetzen. Das Entlastungsbudget kann frei zwischen den beiden Leistungen aufgeteilt werden. Außerdem erhöht sich die mögliche Dauer der Ersatzpflege von bisher 42 Tagen auf bis zu 56 Tage im Jahr.

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