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Pflegeversicherung: Änderungen zum 1.1.2025

Pflegeversicherung: Änderungen zum 1.1.2025

Am 1. Januar 2025 sind einige gesetzliche Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Besonders wichtig: Alle Leistungen der Versicherung werden um 4,5 % erhöht.

Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Das Pflegegeld steigt im Pflegegrad 2 auf 347 Euro, im Pflegegrad 3 auf 599 Euro, im Pflegegrad 4 auf 800 Euro sowie im Pflegegrad 5 auf 990 Euro. Es wird Menschen mit Pflegebedarf zur Verfügung gestellt, wenn sie zuhause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden.
  • Übernimmt ein professioneller ambulanter Pflegedienst die Pflege des Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung, unterstützt die Pflegeversicherung dies mit der sogenannten Pflegesachleistung. Auch hier steigen die Sätze: auf 796 Euro im Pflegegrad 2, 1.497 Euro im Pflegegrad 3, 1.859 Euro im Pflegegrad 4 und bei Pflegegrad 5 sind es 2.299 Euro.
  • Der Entlastungsbetrag steigt von 125 Euro auf 131 Euro. Er kann bereits ab Pflegegrad 1 für anerkannte Dienstleistungen genutzt werden, die den Alltag der Pflegebedürftigen und ihrer pflegenden Angehörigen erleichtern. Dazu zählen beispielsweise die Betreuung durch Ehrenamtliche, Gruppenangebote oder Hilfe im Haushalt.
  • Für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, stehen ab Pflegegrad 1 statt 4.000 Euro nun 4.180 Euro zur Verfügung. Der Betrag kann beispielsweise eingesetzt werden, um statt der Badewanne eine bodengleiche Dusche einbauen zu lassen.
  • Erhöht haben sich auch die Sätze bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Sie steigen auf 1.685 Euro bei der Verhinderungspflege und 1.854 Euro für die Kurzzeitpflege. Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die Pflegeperson einmal Urlaub machen möchte oder aus anderen Gründen verhindert ist. Die Kurzzeitpflege kann in anerkannten Einrichtungen genutzt werden, wenn die Pflege in der Häuslichkeit für einen begrenzten Zeitraum nicht möglich ist (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, in Krisensituationen, wenn der pflegende Angehörige im Urlaub oder krank ist).

 

Zum 1. Juli 2025 sind weitere Verbesserungen für die Versicherten vorgesehen.

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